7 Reaktionen zu “Spekulation oder Tatbestand?”

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Damit kommt er bei Gericht nicht durch.

carolus am 19. Januar 2012 um 11:21

Mit Sicherheit hat der Erzeuger sich mit diesem/dieser Schreiben/Aussage disqualifiziert. Eine ärztliche Untersuchung wäre mehr als angebracht.

Jürgen NRW am 19. Januar 2012 um 12:06

Absoluter Unsinn — es gibt viele Leute, die sich mit solchen Sachen beschäftigen und ihren Lebensunterhalt damit verdienen. Wenn man allen, die sich mit Kartenlegen und Astrologie beschäftigen die Kinder wegnehmen würde … im Übrigen, die Juristerei ist ja auch nicht ganz kosher.

rio-blanco am 19. Januar 2012 um 12:31

Der Erzeuger ist bescheuert wenn er dem Anwalt der MUTTER (!!!) sowas schreibt. Das wird der vor Gericht gegen ihn verwenden. Wie dumm muss man sein, um seinen Ärger dem Anwalt der GEGENPARTEI auch noch schriftlich in die Hand zu geben?

Manchmal fass ich es einfach nicht…

Alwin E am 19. Januar 2012 um 13:04

Hier handelt es sich um reine Spekulation und bei der Ermittlung des Sorgerechts für irrelevante Indizien. In einer Verhandlung werden primär Fakten behandelt wie:

* Ist die Mutter in der Lage ein Kind zu erziehen? (geistig und körperlich)
* Geht eine direkte oder indirekte Gefahr für das Kind durch den Verbleib bei der Mutter aus?
* Ist das Umfeld (Bspl. soziales Umfeld) kindgerecht?

Theoretisch würde sonst jeder Mutter das Kind abgenommen, wenn sie als Beispiel an das chinesische Chi glaubt. Der Glaube an “übernatürliche Kräfte” stellt keinen ausreichenden Grund für den Entzug vom Sorgerecht dar.

Anders muss ich aber sagen, dass wenn das Verhalten in sektenähnliches Verhalten umschlägt die Erziehung durch die Mutter als “bedenklich” betrachtet werden kann. In solchen Fällen kann dann eine Prüfung durch das Jugendamt erfolgen bzw durch einen vom Gericht bestellten Psychologen ein Gutachten der Mutter erstellt werden.

Ich würde mir da also nicht so große Sorgen machen!

Holy Hardware am 19. Januar 2012 um 13:29

Bei der Formulierung braucht man sich darüber keine Sorgen zu machen…

aronphoenix am 19. Januar 2012 um 13:46

Wenn der Vater beweisen kann, dass so ein agieren der Mutter stattfindet, und sich das Kindeswohl dadurch in Gefahr befindet, ist es mehr als ein Stich.

Sollte sich eine Gefahr für das Kind durch das Handeln und Wirken der Mutter auf das Kind ausüben, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass dann gegen die Mutter entschieden wird. Aber dass ist ein langer und sehr Steiniger Weg, bis da eine endgültige Entscheidung vorliegt.

Es steht immer das Kindeswohl im Vordergrund, wenn dieses Gefährdet ist, egal ob durch die Mama oder den Papa, wird zugunsten des Kindes entschieden.

Verweigert die Mutter dem Vater den Umgang?? wenn ja, wiegt dass vor Gericht schwer und sehr negativ gegen die Mutter. Außer sie könnte beweisen, dass er der Papa einen schädlichen Einfluss auf das Kind ausübt.

“TM”

Tetrazepam am 19. Januar 2012 um 14:28
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